Bewerbung

Bewerbung

Der Bewerbungsablauf

Voraussetzungen

In unser Wohn­heim kön­nen Sie nur auf­ge­nom­men wer­den, wenn Sie:

  • Ordentliche:r Studierende:r der staat­li­chen Hoch­schu­len in Mün­chen, d.h. kein:e Gasthörer:in oder Austauschstudierende:r, sind.
  • Nicht im Münch­ner S‑Bahn-Ein­zugs­be­reich woh­nen (Aus­nah­men sie­he Infoblatt).
  • Ihre Bedürf­tig­keit nach­wei­sen können.

Fristen

Für die Bewer­bung gibt es kei­ne Frist, da die Ein- und Aus­zugs­ter­mi­ne im Stu­den­ten­wohn­heim Geschwis­ter Scholl e.V. und im Mar­chio­ni­ni-Wohn­heim nicht von den Semes­ter­zei­ten abhängen.

Bewerbungsabgabe

Bit­te ach­ten Sie auf eine voll­stän­di­ge Bewer­bungs­ab­ga­be. Die­se muss enthalten: 

  • Bewer­bungs­bo­gen mit zwei Bewerbungsbildern
  • Moti­va­ti­ons­schrei­ben
  • tabel­la­ri­scher Lebenslauf

Bit­te sen­den Sie alle Unter­la­gen gesam­melt per Post oder geben die­se per­sön­lich vor Ort ab. Eine Über­mitt­lung per E‑Mail ist nicht möglich.

Bearbeitung

Ein­ge­gan­ge­ne, voll­stän­di­ge Bewer­bun­gen wer­den unge­fähr zwei Mona­te spä­ter eva­lu­iert. Über das Ergeb­nis wer­den Sie umge­hend per E‑Mail informiert.

Wohnplatzangebot

Im Fal­le einer erfolg­rei­chen Bewer­bung wer­den Sie zunächst auf die War­te­lis­te gesetzt. Ein Wohn­platz­an­ge­bot bekom­men Sie erst per E‑Mail, wenn ein Zim­mer frei wird und Sie gemäß unse­rer Ver­ga­be­kri­te­ri­en der:die Nächs­te auf der War­te­lis­te sind. Die durschnitt­li­che War­te­zeit beträgt zwei Semester.

Zimmervergabe

Ein Monat vor Ein­zug fin­det die Zim­mer­ver­ga­be statt. Bei die­ser ler­nen Sie in einem Zoom-Mee­ting die Flu­re, auf denen ein Zim­mer frei wird, ken­nen und wer­den auf Basis Ihrer sowie der Flur­in­ter­es­sen einem Zim­mer zugeordnet.

Einzug

Der Ein­zug erfolgt dann in der Regel zum 1. des kom­men­den Monats, indi­vi­du­el­le Abspra­chen sind aber ggf. mög­lich. Der Ein­zugs­ter­min soll­te auf einen Wochen­tag fal­len, um die Schlüs­sel­ab­ga­be in der Ver­wal­tung zu ermöglichen.

Die Auswahlkriterien

Wer ein­zie­hen darf, ent­schei­den die aktu­el­len Bewohner:innen selbst in einem Auf­nah­me­aus­schuss, der Teil der stu­den­ti­schen Heim­selbst­ver­wal­tung ist. Inhalt­lich rele­vant für die Ent­schei­dung sind ...

  • die Per­sön­lich­keit,
  • das Enga­ge­ment,
  • die wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se (bzw. die Bedürf­tig­keit) und
  • die sozia­le För­de­rungs­wür­dig­keit des:der Bewerber:in
sowie 
  • Inter­es­se an poli­ti­schen The­men im Sin­ne des Namens, den unser Wohn­heim trägt,
  • die Aus­ein­an­der­set­zung mit gesells­schafts­re­le­van­ten Themen,
  • und Ein­satz in  Heim­ge­mein­schaft und Heimselbstverwaltung,

die im Movi­ta­ti­ons­schrei­ben zum Aus­druck kom­men sol­len. Das Moti­va­ti­ons­schrei­ben ist der wich­tigs­te Teil Ihrer Bewer­bung, da sich der Auf­nah­me­aus­schuss dar­in ein Bild von Ihnen als Bewerber:in machen kann, um zu bewer­ten, wie gut Sie in unser Wohn­heim pas­sen. Es soll­te daher auch von der Form her anspre­chend gestal­tet sein, indi­vi­du­ell für unser Wohn­heim und ohne die Hil­fe von KI geschrie­ben wor­den sein. Die­ses Aus­wahl­ver­fah­ren soll sicher­stel­len, dass sich neue Bewohner:innen gut in das Wohn­heim ein­fü­gen kön­nen. For­mell ach­ten Sie bit­te außer­dem auf 

  • die Voll­stän­dig­keit der Bewer­bung und
  • die Plausa­bi­li­tät der Anga­ben im Bewer­bungs­bo­gen (v.a. zum Ein­kom­men. Bit­te ach­ten Sie hier auf trans­pa­ren­te Angaben).

Die Probezeit

Bekom­men Sie von der Ver­wal­tung einen Miet­ver­trag ange­bo­ten, ist die Wohn­zeit dar­in nor­ma­ler­wei­se auf drei Jah­re begrenzt, wovon das ers­te Jahr die sog. Pro­be­zeit ist. Um die Pro­be­zeit zu eva­lu­ie­ren, wer­den am Ende der ers­ten sechs Mona­te nach Ein­zug die Flurmitbewohner:innen in einer anony­mi­sier­ten Umfra­ge zu Ihnen als neue:r Nachbar:in befragt. Dabei ist rele­vant, ob Sie Ihren Flur­auf­ga­ben nach­kom­men, sich den Mitbewohner:innen gegen­über ange­mes­sen ver­hal­ten und sich am Flur­le­ben betei­li­gen. Das Schlich­tungs­re­fe­rat wer­tet die Umfra­gen aus und ent­schei­det anhand die­ser, ob die Pro­be­zeit bestan­den ist und Sie wei­ter­hin im Wohn­heim woh­nen dür­fen. Kom­men Sie mit Ihrem Flur gut zurecht, soll­te das Bestehen der Pro­be­zeit kein Pro­blem sein.

Der Bewerbungsablauf zur Wohnzeitverlängerung

Ein hal­bes Jahr vor Ende der regu­lä­ren Wohn­ver­trags­lauf­zeit von drei Jah­ren kön­nen Sie sich auf eine Wohn­zeit­ver­län­ge­rung bewer­ben. Dazu müs­sen Sie einen Ver­län­ge­rungs­an­trag stel­len, ein halb­sei­ti­ges Moti­va­ti­ons­schrei­ben ein­rei­chen und sich wäh­rend der ers­ten drei Jah­re im Wohn­heim enga­giert haben, um die benö­tig­te Anzahl an HSV-Punk­ten und Voll­ver­samm­lungs-Besu­chen vor­wei­sen zu kön­nen. Anschlie­ßend füh­ren die Heimrät:innen eine anony­mi­sier­te Umfra­ge unter den Flurmitbewohner:innen über den Ver­bleib des:der Antragssteller:in durch – ähn­lich wie bei der Pro­be­zeit. Auf Grund­la­ge von Antrag, Moti­va­ti­ons­schrei­ben, Punk­ten, Umfra­ge und evtl. wei­te­ren Infor­ma­tio­nen ent­schei­det der Auf­nah­me­aus­schuss über die Bewer­bung. Fällt die Ent­schei­dung posi­tiv aus, kön­nen Sie man mit einer ein­jäh­ri­gen Ver­län­ge­rung des Miet­ver­trags rech­nen. Es kön­nen meh­re­re Ver­län­ge­run­gen bean­tragt wer­den, zu beach­ten ist jedoch, dass die nöti­ge Anzahl an HSV-Punk­ten und Voll­ver­samm­lungs-Besu­chen mit jeder Ver­län­ge­rung steigt.

Die Bewerbungsunterlagen

Hier fin­den Sie die Bewer­bungs­un­ter­la­gen für das Stu­den­ten­wohn­heim Geschwis­ter Scholl e.V. und für das von unse­rer Ver­wal­tung mit­ver­wal­te­te Mar­chio­ni­ni-Stu­den­ten­wohn­heim. Bit­te lesen Sie sich vor Ihrer Bewer­bung unbe­dingt das jewei­li­ge Merk­blatt, die Beschrei­bun­gen zum Bewer­bungs­ab­lauf, den Aus­wahl­kri­te­ri­en, der Pro­be­zeit und der Bewer­bung zur Wohn­zeit­ver­län­ge­rung für wei­te­re Infor­ma­tio­nen durch.

Gemeinsam für die Selbstverwaltung!

In den Wohnheimen, die dem Studierendenwerk München Oberbayern unterstehen, sollen mit der angekündigten neuen Richtlinie wichtige Elemente der Selbstverwaltung abgeschafft werden. Im Münchner Wohnheimforum haben die gewählten Vertreter:innen aus 17 Wohnheimen ihre detaillierten Forderungen in einem Positionspapier zusammengefasst. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Die studentische Heimselbstverwaltung (kurz: HSV) ist auch ein wesentliches Element des Schollheims. Durch sie können die Bewohner:innen an der Organisation des Schollheims teilhaben, indem sie ihr Zusammenleben organisieren, gestalten und verwalten. Wir wissen aus eigenen Erfahrungen, wie essentiell das Bestehen dieser Strukturen für ein aktives Wohnheimsleben und eine starke Gemeinschaft im Wohnheim sind.

Wir als Bewohnerschaft stehen hinter den Forderungen der Wohnheime!

Für das Anliegen wurde eine Petition gestartet. Unterstützen auch Sie das Vorhaben und setzen Sie ein Zeichen für die demokratische Selbstbestimmung der Wohnheime, indem Sie diese wichtige Petition unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Biedersteiner Wohnheims.

Die studentische Heimselbstverwaltung