Zimmer

Zimmer

Die Zimmer im Schollheim

Im Scholl­heim gibt es fünf Kate­go­rien von Wohn­ein­hei­ten: klei­ne, mitt­le­re und gro­ße Zim­mer sowie nor­ma­le und bar­rie­re­freie Apart­ments. Die Wohn­ein­hei­ten sind Flu­ren zuge­ord­net, die jeweils Flur­ge­mein­schaf­ten bilden.

Die Zim­mer befin­den sich in Haus 1 und Haus 2, sind mit Bett, Schreib­tisch, Schreib­tisch­stuhl, Wand­re­gal und Ein­bau­schrank möbliert und ver­fü­gen über ein eige­nes Wasch­be­cken. Zudem sind in jedem Zim­mer ein LAN- sowie ein TV-Anschluss vor­han­den. Jeder Flur bie­tet den Zim­mern eine Gemein­schafts­kü­che, Duschen und WCs, die mit den Mitbewohner:innen geteilt werden.

kleines Zimmer 

Grö­ße: 9 – 10 m²
möbliert: ja
eige­nes Bad/ eige­ne Küche: nein
bar­rie­re­frei: nein
Monats­mie­te: 259€

mittleres Zimmer 

Grö­ße: 13 m²
möbliert: ja
eige­nes Bad/ eige­ne Küche: nein
bar­rie­re­frei: nein
Monats­mie­te: 289€

großes Zimmer 

Grö­ße: 14 – 16 m²
möbliert: ja
eige­nes Bad/ eige­ne Küche: nein
bar­rie­re­frei: nein
Monats­mie­te: 313€

Im Gegen­satz zu den Zim­mern sind die Apart­ments, die sich in Haus 3 befin­den, mit einem eige­nen Bad sowie einer eige­nen Koch­zei­le aus­ge­stat­tet. Jedes Apart­ment ver­fügt neben einer Möblie­rung auch über LAN- sowie TV-Anschluss. Die Möblie­rung besteht hier aus Bett mit Schub­käs­ten und Nacht­tisch, Klei­der­schrank, Regal, höhen­ver­stell­ba­rem Schreib­tisch und Schreib­tisch­stuhl. Die Koch­zei­le umfasst ein zwei­glied­ri­ges Regal, Koch­feld, Spül­be­cken und Kühlschrank.

normales Apartment 

Grö­ße: 19 m²
möbliert: ja
eige­nes Bad/ eige­ne Küche: ja
bar­rie­re­frei: nein
Monats­mie­te: 381€

barrierefreies Apartment 

Grö­ße: 20 bzw. 26 m²
möbliert: ja
eige­nes Bad/ eige­ne Küche: ja
bar­rie­re­frei: ja
Monats­mie­te: 401€

Im Miet­preis für jede Wohn­ein­heit sind die Neben­kos­ten für Was­ser, Strom, Hei­zung und Inter­net inbe­grif­fen. Ein Tele­fon­an­schluss muss auf eige­ne Kos­ten bean­tragt wer­den, der Rund­funk­bei­trag wird von allen Heimbewohner:innen gemein­schaft­lich zu glei­chen Tei­len bezahlt. Fer­ner wird jedem:r Heimbewohner:in ein eige­ner Fahr­rad­stell­platz zur Ver­fü­gung gestellt. Auto- bzw. Motor­rad­stell­plät­ze sind in der Nähe des Wohn­heims jedoch knapp und müs­sen selbst orga­ni­siert oder ange­mie­tet werden.