Bewerbung

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Der Bewerbungsablauf

In unser Stu­den­ten­wohn­heim kön­nen Sie nur auf­ge­nom­men wer­den, wenn Sie ordentliche/r Studierende/r der staat­li­chen Hoch­schu­len in Mün­chen sind, Gast­hö­rer sind gene­rell aus­ge­schlos­sen. Bei der Aus­wahl berück­sich­tigt der Auf­nah­me­aus­schuss die Per­sön­lich­keit, das Enga­ge­ment, die wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se und die sozia­le För­de­rungs­wür­dig­keit des Bewerbers/ der Bewer­be­rin. Erwar­tet wird Inter­es­se an poli­ti­schen The­men im Sin­ne des Namens, den unser Stu­den­ten­wohn­heim trägt, die Aus­ein­an­der­set­zung mit gesells­schafts­re­le­van­ten The­men, sowie Ein­satz in der Heim­ge­mein­schaft und in der Heim­selbst­ver­wal­tung. Der Auf­nah­me­aus­schuss, der Ihre Bewer­bung bear­bei­ten wird, besteht größ­ten­teils aus aktu­el­len Bewoh­nern des Studentenwohnheims.

Unten fin­den Sie die Bewer­bungs­un­ter­la­gen für das Stu­den­ten­wohn­heim Geschwis­ter Scholl e.V. und für das von unse­rer Ver­wal­tung mit­ver­wal­te­te Mar­chio­ni­ni-Stu­den­ten­wohn­heim. Bit­te lesen Sie sich vor Ihrer Bewer­bung unbe­dingt die Merk­blät­ter sowie die Beschrei­bung der Pro­be­zeit für wei­te­re Infor­ma­tio­nen durch.

Für die Bewer­bung gibt es kei­ne Frist, da die Ein- & Aus­zugs­ter­mi­ne in bei­den Wohn­hei­men nicht von den Semes­ter­zei­ten abhän­gen. Ein­ge­gan­ge­ne, voll­stän­di­ge Bewer­bun­gen wer­den unge­fähr zwei Mona­te spä­ter eva­lu­iert, über das Ergeb­nis wer­den Sie umge­hend per E‑Mail infor­miert. Im Fal­le einer erfolg­rei­chen Bewer­bung wer­den Sie zunächst auf die War­te­lis­te gesetzt. Ein Wohn­platz­an­ge­bot bekom­men Sie erst per E‑Mail, wenn ein Zim­mer frei wird und Sie gemäß unse­rer Ver­ga­be­kri­te­ri­en (Männ­lich-Weib­lich-Quo­te, Inn­län­der-Aus­län­der-Quo­te) der/ die Nächs­te auf der War­te­lis­te sind. Die Ein­zugs­ter­mi­ne wer­den dann in der Regel zum 1. des kom­men­den Monats gesetzt, indi­vi­du­el­le Abspra­chen sind aber ggf. möglich.

Ach­tung: Alle Unter­la­gen müs­sen per Post/ausgedruckt vor­lie­gen! Per Mail reicht im aktu­el­len Stand nicht aus!

Die Bewerbungsunterlagen

Die Probezeit

Bekom­men Sie von der Ver­wal­tung einen Miet­ver­trag ange­bo­ten, ist die Wohn­zeit dar­in nor­ma­ler­wei­se auf 3 Jah­re begrenzt, wovon das ers­te Jahr die sog. Pro­be­zeit ist. Um die Pro­be­zeit zu eva­lu­ie­ren, wer­den am Ende der ers­ten 6 Mona­te nach Ein­zug die Flurmitbewohner/innen in einer anony­mi­sier­ten Umfra­ge zu Ihnen als neu­er Nach­bar bzw. neue Nach­ba­rin befragt. Dabei ist rele­vant, ob Sie Ihren Flur­auf­ga­ben nach­kom­men, sich den Mit­be­woh­nern/-innen gegen­über ange­mes­sen ver­hal­ten und sich am Flur­le­ben betei­li­gen. Das Schlich­tungs­re­fe­rat wer­tet die Umfra­gen aus und ent­schei­det anhand die­ser, ob die Pro­be­zeit bestan­den ist und Sie wei­ter­hin im Wohn­heim woh­nen dür­fen. Kom­men Sie mit Ihrem Flur gut zurecht, soll­te das Bestehen der Pro­be­zeit kein Pro­blem sein.

Der Bewerbungsablauf zur Wohnzeitverlängerung

Ein hal­bes Jahr vor Ende der regu­lä­ren Wohn­ver­trags­lauf­zeit von 3 Jah­ren kön­nen Sie sich auf eine Wohn­zeit­ver­län­ge­rung bewer­ben. Dazu müs­sen Sie einen Ver­län­ge­rungs­an­trag stel­len, ein halb­sei­ti­ges Moti­va­ti­ons­schrei­ben ein­rei­chen und sich wäh­rend der ers­ten 3 Jah­re enga­giert haben, um die benö­tig­te Anzahl an HSV-Punk­ten vor­wei­sen zu kön­nen. Anschlie­ßend füh­ren die Heim­rä­te/-innen eine anony­mi­sier­te Umfra­ge unter den Flur­mit­be­woh­nern/-innen über den Ver­bleib des/ der Antrags­stel­ler­s/-in durch – ähn­lich wie bei der Pro­be­zeit. Auf Grund­la­ge von Antrag, Moti­va­ti­ons­schrei­ben, Punk­ten, Umfra­ge und evtl. wei­te­ren Infor­ma­tio­nen ent­schei­det der Auf­nah­me­aus­schuss über die Bewer­bung. Fällt die Ent­schei­dung posi­tiv aus, kann man mit einer ein­jäh­ri­gen Ver­län­ge­rung des Miet­ver­trags rech­nen. Es kön­nen meh­re­re Ver­län­ge­run­gen bean­tragt wer­den, zu beach­ten ist jedoch, dass die nöti­ge Anzahl an HSV-Punk­ten mit jeder Ver­län­ge­rung steigt.