Bewerbung

Bewerbung

Der Bewerbungsablauf

Voraussetzungen

In unser Wohn­heim kön­nen Sie nur auf­ge­nom­men wer­den, wenn Sie:

  • Ordentliche:r Studierende:r der staat­li­chen Hoch­schu­len in Mün­chen, d.h. kein:e Gasthörer:in oder Austauschstudierende:r, sind.
  • Nicht im Münch­ner S‑Bahn-Ein­zugs­be­reich woh­nen (Aus­nah­men sie­he Infoblatt).
  • Ihre Bedürf­tig­keit nach­wei­sen können.

Fristen

Für die Bewer­bung gibt es kei­ne Frist, da die Ein- und Aus­zugs­ter­mi­ne im Stu­den­ten­wohn­heim Geschwis­ter Scholl e.V. und im Mar­chio­ni­ni-Wohn­heim nicht von den Semes­ter­zei­ten abhängen.

Bewerbungsabgabe

Bit­te ach­ten Sie auf eine voll­stän­di­ge Bewer­bungs­ab­ga­be. Die­se muss enthalten: 

  • Bewer­bungs­bo­gen mit zwei Bewerbungsbildern
  • Moti­va­ti­ons­schrei­ben
  • tabel­la­ri­scher Lebenslauf

Bit­te sen­den Sie alle Unter­la­gen gesam­melt per Post oder geben die­se per­sön­lich vor Ort ab. Eine Über­mitt­lung per E‑Mail ist nicht möglich.

Bearbeitung

Ein­ge­gan­ge­ne, voll­stän­di­ge Bewer­bun­gen wer­den unge­fähr zwei Mona­te spä­ter eva­lu­iert. Über das Ergeb­nis wer­den Sie umge­hend per E‑Mail informiert.

Wohnplatzangebot

Im Fal­le einer erfolg­rei­chen Bewer­bung wer­den Sie zunächst auf die War­te­lis­te gesetzt. Ein Wohn­platz­an­ge­bot bekom­men Sie erst per E‑Mail, wenn ein Zim­mer frei wird und Sie gemäß unse­rer Ver­ga­be­kri­te­ri­en der:die Nächs­te auf der War­te­lis­te sind. Die durschnitt­li­che War­te­zeit beträgt zwei Semester.

Zimmervergabe

Ein Monat vor Ein­zug fin­det die Zim­mer­ver­ga­be statt. Bei die­ser ler­nen Sie in einem Zoom-Mee­ting die Flu­re, auf denen ein Zim­mer frei wird, ken­nen und wer­den auf Basis Ihrer sowie der Flur­in­ter­es­sen einem Zim­mer zugeordnet.

Einzug

Der Ein­zug erfolgt dann in der Regel zum 1. des kom­men­den Monats, indi­vi­du­el­le Abspra­chen sind aber ggf. mög­lich. Der Ein­zugs­ter­min soll­te auf einen Wochen­tag fal­len, um die Schlüs­sel­ab­ga­be in der Ver­wal­tung zu ermöglichen.

Die Auswahlkriterien

Wer ein­zie­hen darf, ent­schei­den die aktu­el­len Bewohner:innen selbst in einem Auf­nah­me­aus­schuss, der Teil der stu­den­ti­schen Heim­selbst­ver­wal­tung ist. Inhalt­lich rele­vant für die Ent­schei­dung sind ...

  • die Per­sön­lich­keit,
  • das Enga­ge­ment,
  • die wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se (bzw. die Bedürf­tig­keit) und
  • die sozia­le För­de­rungs­wür­dig­keit des:der Bewerber:in
sowie 
  • Inter­es­se an poli­ti­schen The­men im Sin­ne des Namens, den unser Wohn­heim trägt,
  • die Aus­ein­an­der­set­zung mit gesells­schafts­re­le­van­ten Themen,
  • und Ein­satz in  Heim­ge­mein­schaft und Heimselbstverwaltung,

die im Movi­ta­ti­ons­schrei­ben zum Aus­druck kom­men sol­len. Das Moti­va­ti­ons­schrei­ben ist der wich­tigs­te Teil Ihrer Bewer­bung, da sich der Auf­nah­me­aus­schuss dar­in ein Bild von Ihnen als Bewerber:in machen kann, um zu bewer­ten, wie gut Sie in unser Wohn­heim pas­sen. Es soll­te daher auch von der Form her anspre­chend gestal­tet sein, indi­vi­du­ell für unser Wohn­heim und ohne die Hil­fe von KI geschrie­ben wor­den sein. Die­ses Aus­wahl­ver­fah­ren soll sicher­stel­len, dass sich neue Bewohner:innen gut in das Wohn­heim ein­fü­gen kön­nen. For­mell ach­ten Sie bit­te außer­dem auf 

  • die Voll­stän­dig­keit der Bewer­bung und
  • die Plausa­bi­li­tät der Anga­ben im Bewer­bungs­bo­gen (v.a. zum Ein­kom­men. Bit­te ach­ten Sie hier auf trans­pa­ren­te Angaben).

Die Probezeit

Bekom­men Sie von der Ver­wal­tung einen Miet­ver­trag ange­bo­ten, ist die Wohn­zeit dar­in nor­ma­ler­wei­se auf drei Jah­re begrenzt, wovon das ers­te Jahr die sog. Pro­be­zeit ist. Um die Pro­be­zeit zu eva­lu­ie­ren, wer­den am Ende der ers­ten sechs Mona­te nach Ein­zug die Flurmitbewohner:innen in einer anony­mi­sier­ten Umfra­ge zu Ihnen als neue:r Nachbar:in befragt. Dabei ist rele­vant, ob Sie Ihren Flur­auf­ga­ben nach­kom­men, sich den Mitbewohner:innen gegen­über ange­mes­sen ver­hal­ten und sich am Flur­le­ben betei­li­gen. Das Schlich­tungs­re­fe­rat wer­tet die Umfra­gen aus und ent­schei­det anhand die­ser, ob die Pro­be­zeit bestan­den ist und Sie wei­ter­hin im Wohn­heim woh­nen dür­fen. Kom­men Sie mit Ihrem Flur gut zurecht, soll­te das Bestehen der Pro­be­zeit kein Pro­blem sein.

Der Bewerbungsablauf zur Wohnzeitverlängerung

Ein hal­bes Jahr vor Ende der regu­lä­ren Wohn­ver­trags­lauf­zeit von drei Jah­ren kön­nen Sie sich auf eine Wohn­zeit­ver­län­ge­rung bewer­ben. Dazu müs­sen Sie einen Ver­län­ge­rungs­an­trag stel­len, ein halb­sei­ti­ges Moti­va­ti­ons­schrei­ben ein­rei­chen und sich wäh­rend der ers­ten drei Jah­re im Wohn­heim enga­giert haben, um die benö­tig­te Anzahl an HSV-Punk­ten und Voll­ver­samm­lungs-Besu­chen vor­wei­sen zu kön­nen. Anschlie­ßend füh­ren die Heimrät:innen eine anony­mi­sier­te Umfra­ge unter den Flurmitbewohner:innen über den Ver­bleib des:der Antragssteller:in durch – ähn­lich wie bei der Pro­be­zeit. Auf Grund­la­ge von Antrag, Moti­va­ti­ons­schrei­ben, Punk­ten, Umfra­ge und evtl. wei­te­ren Infor­ma­tio­nen ent­schei­det der Auf­nah­me­aus­schuss über die Bewer­bung. Fällt die Ent­schei­dung posi­tiv aus, kön­nen Sie man mit einer ein­jäh­ri­gen Ver­län­ge­rung des Miet­ver­trags rech­nen. Es kön­nen meh­re­re Ver­län­ge­run­gen bean­tragt wer­den, zu beach­ten ist jedoch, dass die nöti­ge Anzahl an HSV-Punk­ten und Voll­ver­samm­lungs-Besu­chen mit jeder Ver­län­ge­rung steigt.

Die Bewerbungsunterlagen

Hier fin­den Sie die Bewer­bungs­un­ter­la­gen für das Stu­den­ten­wohn­heim Geschwis­ter Scholl e.V. und für das von unse­rer Ver­wal­tung mit­ver­wal­te­te Mar­chio­ni­ni-Stu­den­ten­wohn­heim. Bit­te lesen Sie sich vor Ihrer Bewer­bung unbe­dingt das jewei­li­ge Merk­blatt, die Beschrei­bun­gen zum Bewer­bungs­ab­lauf, den Aus­wahl­kri­te­ri­en, der Pro­be­zeit und der Bewer­bung zur Wohn­zeit­ver­län­ge­rung für wei­te­re Infor­ma­tio­nen durch.